Übermittlungssperren
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
hier können Sie die Bekanntmachung bezüglich Ihres Widerspruchsrechts bei der regelmäßigen Übermittlung von Meldedaten einsehen:
Übermittlungssperren können Sie hier online einrichten:
Datenübermittlungssperren gelten bis auf Widerruf und müssen nicht verlängert werden!
Ihre Gemeindeverwaltung