Wahlberechtigt sind in Deutschland lebende Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger/innen), die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (also am 09.06.2008 oder früher geboren sind),
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In Deutschland lebende Unionsbürger/innen aus anderen Mitgliedstaaten können entweder in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen.
Jeder darf nur einmal wählen.
Unionsbürger/innen, die in Deutschland an der Europawahl 2024 teilnehmen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem (deutschen) Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen einmalig einen förmlichen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag muss spätestens am 19.05.2024 beim Wahlamt der Gemeinde Röttenbach, Ringstraße 46, 91341 Röttenbach eingegangen sein.
Das entsprechende Formular für die Aufnahme in das (deutsche) Wählerverzeichnis für die Europawahl 2024 können Sie hier herunterladen(einreichen im Original, ausgedruckt mit Unterschrift) :
Antrag
Falls Sie bei einer früheren Europawahl schon einen Antrag auf Aufnahme ins (deutsche) Wählerverzeichnis gestellt haben, stehen Sie automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl 2024, sofern Sie nicht zwischenzeitlich in das Ausland verzogen und erneut in die Bundesrepublik Deutschland gezogen sind oder Sie einen Antrag gestellt haben, nicht im (deutschen) Wählerverzeichnis zur Europawahl geführt zu werden.